Jeder, der mit der Justiz zu tun hat, weiß, dass selbige personaltechnisch aus dem letzten Loch pfeift.
Geschäftsstellen sind unterbesetzt, so dass es zum Teil Wochen dauert, bis Schreiben etc. abgesetzt werden oder man telefonisch jemanden erreicht. Richterstellen werden nicht besetzt oder eingerichtet, worunter die Qualität der Rechtsprechung in allen Bereichen merklich leidet.
Gleiches gilt für die Justizwachtmeister. Auch hier fehlt es an Personal, das die wichtigen Aufgaben erfüllt.
Immerhin wurden bei Letzteren nun neue Stellen geschaffen.
Wir veröffentlichen daher hier gerne die Ausschreibung des Oberlandesgerichts Köln für die 26 Stellen, die dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln immerhin zugebilligt wurden:
„Zum Abbau einer übermäßigen Belastung und Stärkung der Justiz in allen Dienstzweigen wurden mit dem Haushalt 2018 unter anderem landesweit 130 neue Planstellen im Justizwachtmeisterdienst geschaffen.
Vor diesem Hintergrund sind im Oberlandesgerichtsbezirk Köln bei verschiedenen Gerichten insgesamt
26 Stellen für Nachwuchskräfte des Justizwachtmeisterdienstes
zu besetzen.
Die Einstellung und praktische Ausbildung erfolgt zunächst im Rahmen eines tariflichen Arbeitsverhältnisses als Justizhelferin bzw. Justizhelfer (Entgeltgruppe 3 TV-L). Im Anschluss an die erfolgreiche Absolvierung eines achtwöchigen fachtheoretischen Lehrgangs am Ausbildungszentrum der Justiz NRW Nebenstelle Monschau werden die Nachwuchskräfte in der Regel nach zwei Jahren in ein Beamtenverhältnis übernommen und zum Justizoberwachtmeister (Besoldungsgruppe A 5 LBesO NRW) ernannt.
Berufsbild:
Beamtinnen und Beamte im Justizwachtmeisterdienst werden bei Justizbehörden insbesondere zur Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse im Rahmen der ihnen nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst übertragenen Aufgaben eingesetzt.
Die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes sind Vollzugsdienstkräfte des Landes NRW und befugt, in Ausübung öffentlicher Gewalt im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben. Sie tragen im Dienst grundsätzlich eine Uniform.
Den Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes obliegt:
- die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes
- die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen – auch außerhalb der Gerichtsstelle – einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach den Weisungen des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit erforderlichenfalls aus eigenem Entschluss
die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen - die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude bzw. bei Terminen und Sitzungen außerhalb der Gerichtsstelle
- die Ausführung von besonderen Anweisungen, welche das Festhalten, die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung einer Person sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen betreffen, ferner die Hilfeleistungen bei solchen Maßnahmen
- die Zustellung von Schriftstücken gemäß §§ 166, 168 ff ZPO.
Darüber hinaus sind die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes verpflichtet, auf Weisung sonstige Aufgaben hoheitsrechtlicher Art – auch anderer Dienstzweige (z. B. Wahrnehmung der Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes beim Vollzug von Jugendarrest) und bei anderen Justizbehörden – zu übernehmen.
Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbung:
Vorbildung
mindestens Hauptschulabschluss
abgeschlossene Berufsausbildung
Die Einstellung soll im Hinblick auf eine eventuelle spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vor Vollendung des 40. Lebensjahres erfolgen.
Interessenten sollten Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisablichtungen, Nachweis über bisherige Tätigkeiten) an folgende Stellen richten:
Landgerichtsbezirk Aachen
Präsidentin des Landgerichts Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Landgerichtsbezirk Bonn
Präsident des Landgerichts Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn
Landgerichtsbezirk Köln
Präsident des Landgerichts Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Amtsgericht Köln
Präsident des Amtsgerichts Köln
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Oberlandesgericht Köln, Pressemitteilung vom 28.03.2018