Wir hatten hier bereits mehrfach (hier und hier) über Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln berichtet, in denen es darum ging, dass sich die AfD dagegen wandte, dass sie vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde.
Nun hat das Verwaltungsgericht Köln mitgeteilt, dass es 08.03 und 09.032022, jeweils ab 10.00 Uhr, mündlich über vier Klagen der Alternative für Deutschland (AfD) bzw. ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), verhandeln wird.
Die mündliche Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt, ein Ausschluss der Öffentlichkeit für Teile der Verhandlung zum Schutz von Dienstgeheimnissen bleibt vorbehalten. Zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes wird die Verhandlung in der Koelnmesse, Kristallsaal, Messeplatz, 50679 Köln (Zugang über Congress-Centrum Ost, Deutz-Mülheimer Straße), stattfinden.
Das Verwaltungsgericht Köln hat darauf hingewiesen, dass sich Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, akkreditieren müssen. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 10. Januar 2022, 12:00 Uhr, bis zum 19. Januar 2022, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Köln per E-Mail (pressestelle@vg-koeln.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden folgende vier Klageverfahren sein:
1. 13 K 207/20: Klage der AfD betreffend die Einordnung des so genannten Flügels als Verdachtsfall bzw. als gesichert rechtsextremistische Bestrebung sowie die Unterlassung öffentlicher Mitteilungen insoweit.
2. 13 K 208/20: Klage der AfD und der JA auf Unterlassung, die JA als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen.
3. 13 K 325/21: Klage der AfD auf Unterlassung der Behauptung, der so genannte Flügel habe bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt und seine Mitgliederzahl betrage auch weiterhin 7.000.
Zu diesem Klageverfahren ist auch ein Eilverfahren anhängig1, in dem das Verwaltungsgericht Köln den Erlass einer Zwischenregelung (so genannter Hängebeschluss) abgelehnt hatte1.
Das Verwaltungsgericht Köln wird im Zuge der Entscheidung über die Klage auch über den Eilantrag befinden, nachdem es eine in den Verfahren des Eilrechtsschutzes in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Sache für nicht ausreichend erachtet hatte.
4. 13 K 326/21: Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen.
Zu diesem Klageverfahren ist auch ein Eilverfahren anhängig, in dem das Verwaltungsgericht Köln eine Zwischenregelung erlassen hatte (so genannter Hängebeschluss)2.
Das Verwaltungsgericht Köln wird im Zuge der Entscheidung über die Klage auch über den Eilantrag befinden, nachdem es auch in diesem Eilverfahren eine in einem solchen Verfahren in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Sache für nicht ausreichend erachtet hatte.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.01.2022
- VG Köln, Beschluss vom 26.02.2021 – 13 L 104/21 [↩] [↩]
- VG Köln, Beschluss vom 05.03.2021 – 13 L 105/21, bei uns hier [↩]