Alaaf! Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten der Kölner Justiz an Karneval 2025

In Köln gelten über die Karnevalstage selbstredend auch für die Justiz andere Regeln – jedenfalls, was die Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten angeht.

Weiberfastnacht (27.02.2025):

Um 10:30 Uhr endet die Publikumszeit bei dem Oberlandesgericht Köln, bei dem Amts- und Landgericht Köln sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln. Die Gebäude „Reichenspergerplatz“, „Luxemburger Straße 101“ und „Am Justizzentrum 13“ sind ab 10:30 Uhr nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Ein Bereitschaftsdienst in Zivil- und Familiensachen ist von 08:00 bis 10:30 Uhr bei dem Amtsgericht Köln eingerichtet.

Rosenmontag (03.03.2025):

Oberlandesgericht Köln, Amts- und Landgericht Köln sowie Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Köln sind ganztägig geschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Köln steht den Polizeidienststellen im Rahmen der Rufbereitschaft für Aufgaben der Strafverfolgung ununterbrochen zur Verfügung.

Innerhalb der Bereitschaftsdienststunden (06:00 bis 21:00 Uhr, bei Notwendigkeit auch darüber hinaus) gilt dies auch für den richterlichen Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Köln, bezogen auf unaufschiebbare Dienstgeschäfte der Strafabteilungen sowie auf Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen, unter anderem nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) nebst Fixierungsentscheidungen.

Quelle: Pressemitteilung OLG Köln vom 24.02.2025