Corona: Hinweise der IHK Köln – IV

Nach den von uns bereits mehrfach veröffentlichten newslettern der IHK Köln, die in der Corona-Pandemie sehr engangiert für ihre Mitglieder tätig ist, weisen wir heute auf einen weiteren newsletter vom 14.01.2021 hin, der sehr informative Punkte enthält:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuletzt hat sich in Sachen „Lockdown“ einiges konkretisiert: So erreichte uns gestern die Nachricht, dass Hundefriseure auch im Lockdown öffnen dürfen. Neuigkeiten gibt es auch für den Bereich der Fußpflege und andere Dienstleister im Gesundheitswesen. Sie dürfen bekanntlich arbeiten, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Jetzt hat das Landesgesundheitsministerium klargestellt, dass die entsprechenden Anbieter selbst beurteilen sollen, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist.

Allerdings kann bei Kontrollen und im Zweifelsfall eine ärztliche Einschätzung zum Tragen kommen. Kosmetische Behandlungen bzw. nicht-medizinisch-notwendige Behandlungen bleiben weiterhin untersagt.

Ebenfalls untersagt sind übrigens Beratungsleistungen in Möbel- und Einrichtungshäusern. Zulässig ist nur der Abholservice. 

Abschließend noch ein Tipp für die Einzelhandelsbetriebe in unserem IHK-Bezirk: Für das Programm „Einstieg in den E-Commerce konkret“ gibt es noch freie Plätze. Dabei analyisieren studentische Teams von Rheinischer Fachhochschule und Cologne Business School kostenlos Potenziale für eine Digitalstrategie des jeweiligen Betriebs. Anmelden können Sie sich auf dieser Seite.

Ihre IHK Köln“

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