Wer wo was darf aufgrund der Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen ist allein schon aufgrund der ständigen Änderungen arg unübersichtlich.
Die Stadt Köln hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zu dem Thema bereitgestellt, z.B. für die seit dem 29.03.2021 geltenden Regelungen hier.
Ärgerlich ist allerdings, wenn man dort solche Formulierungen zu lesen bekommt:
„Das Land NRW hat am Freitag, 26. März 2021, eine neue Coronaschutzverordnung erlassen und mit einer Allgemeinverfügung für Köln die „Notbremse“ gezogen.„
Nein, liebe Stadt Köln, das ist juristischer Unsinn: Das Land NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen und die „Notbremse“ für einzelne Kommunen gezogen. Die Stadt Köln hat mit einer Allgemeinverfügung die Geltung der „Notbremse“ und ihren Umfang festgelegt.
Das sollte man schon auseinanderhalten können.
Schade ist auch, dass man sich trotz vieler Hinweise zu den Corona-Maßnahmen auf der Internetseite der Stadt Köln dusselig sucht, bis man diese Allgemeinverfügung findet. Es sollte einem Bürger schon möglich gemacht werden, sich problemlos über die rechtlichen Regelungen zu informieren und nicht nur Auslegungen bzw. Erklärungen präsentiert zu bekommen. Dies umso mehr, wenn man schon auf den ersten Blick sieht, dass die Ausführungen so nicht richtig sind.