Corona und die Kölner Gerichte

Die Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus macht auch vor den Gerichten nicht halt.

 

Amts-, Land- und Oberlandesgericht Köln haben heute eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben:

 

Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das bedeutet derzeit für die Gerichte in Köln:

Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt.

Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen.

Die Gerichtskantinen werden, soweit sie überhaupt geöffnet bleiben, für externe Besucher geschlossen.

Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post übersandt werden.

Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.
Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Dabei wägen sie auch bisher schon u.a. die Eilbedürftigkeit der Sache und die organisatorischen Möglichkeiten des Gerichts ab. Gerichtsverhandlungen in weniger eilbedürftigen Verfahren wurden und werden in vielen Fällen vorerst vertagt. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich in Zweifelsfällen auf den Webseiten der Gerichte.
Die Zivilprozessordnung sieht Möglichkeiten der Rechtsfindung ohne persönlichen Kontakt vor. So können Zivilrechtsstreite mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, § 128 ZPO. Gem. § 128a ZPO besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mit Hilfe von Videotechnik zu verhandeln.

Alle Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit wurden abgesagt.

Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch. Bei neuer Sachlage wird die Öffentlichkeit kurzfristig unterrichtet.

Oberlandesgericht Köln, Pressemitteilung vom 16.03.2020

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