Im Nachgang zu der gemeinsamen Presseerklärung von Amts-, Land- und Oberlandesgericht Köln vom 16.03.2020 hat das Landgericht Köln zwischenzeitlich eine weitere Pressemitteilung abgegeben:
„Im Zeichen der weltweiten Bekämpfung der Corona-Pandemie kommt es nun auch beim Landgericht Köln im Einklang mit den Empfehlungen und Vorgaben von Bundes-und Landesregierung zu einer Einschränkung des Dienstbetriebs.
Gleichwohl bleibt die Justiz als rechtsstaatliche Kernaufgabe unangetastet. Kein Gericht wird geschlossen.
Allerdings sind zum Wohle aller gewisse Einschränkungen notwendig:
Da der Dienstbetrieb in allen Dienstzweigen auf das zwingende Maß reduziert wird, werden auch Sitzungstermine in Straf- und Zivilsachen nur noch stattfinden, wenn sie keinen Aufschub dulden. Dies gilt beim Landgericht Köln insbesondere für Haftsachen, schon länger andauernde Strafverhandlungen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten. Ob Verhandlungen tatsächlich stattfinden, haben letztlich die zuständigen Richterinnen und Richter im Rahmen der jeweiligen Prozessordnung in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden. Maßgeblich sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls. Gleichwohl hat der Präsident des Landgerichts Köln im Einklang mit der ministeriellen Erlasslage allen hier tätigen Kolleginnen und Kollegen – vorbehaltlich ihrer richterlichen Unabhängigkeit – empfohlen, von der Möglichkeit, Verhandlungstermine aufzuheben und neu zu terminieren, großzügig Gebrauch zu machen.
Dies haben bereits viele Richterinnen und Richter des Landgerichts Köln getan: Eine große Zahl der bis zum Ende der Osterferien anberaumten Verhandlungstermine ist bereits aufgehoben oder verlegt worden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Termine zeitnah verlegt werden.
Verfahrensbeteiligte, die zu anberaumten Terminen geladen sind, werden deswegen vor einem Besuch des Gerichtsgebäudes gebeten, auf der Webseite des Gerichts unter „Termine“ zu prüfen, ob der Termin aufgehoben worden ist. Diese Daten auf der Webseite werden im Takt weniger Minuten aktualisiert und spiegeln die gegenwärtige Terminierungslage wieder.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur noch im Gericht zu erscheinen, wenn sie eine Ladung zu einem stattfindenden Termin haben, oder wenn sonst ein zwingender Grund vorliegt, der die persönliche Vorsprache er-forderlich macht. Unabhängig davon ist die Öffentlichkeit des Sitzungsbetriebs jederzeit gewährleistet und wird hierdurch nicht beschränkt. In jedem Fall ist sichergestellt, dass auch eilige Anliegen angebracht und auch zeitnah bearbeitet werden können.
Alle Bürgerinnen und Bürger mögen vor dem Aufsuchen des Gerichtsgebäudes prüfen, ob ihreAngelegenheit Aufschub duldet oder ggf. schriftlich erledigt werden kann.
Die angeordneten, bereits mit gemeinsamer Pressemitteilung vom 16.03.2020 mitgeteilten Zugangsbeschränkungen für das Haus haben weiterhin Gültigkeit.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb ist bislang bis zum 19.04.2020 angeordnet.“ [Hervorhebungen diesseits]
Landgericht Köln, Pressemitteilung vom 18.03.2020