Corona: Vorschriften für Köln ab dem 10.10.2020

Köln gilt seit heute aufgrund eines Inzidenzwertes von 54,8 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche als „Risikogebiet“.

Zum Einen bedeutet dies erhebliche Reisebeschränkungen – auch innerhalb von Deutschland. Wohin man noch reisen kann, muss man leider mühsam im Internet recherchieren.

Zum Anderen gelten aber auch in Köln selbst neue Vorschriften zur Eindämmung des Virus:

 

– Im Öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr zehn Personen gemeinsam treffen, sondern nur noch fünf.

– Ab 22 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum

– An Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) gilt darüber hinaus ein Verkaufsverbot von Alkohol an HotSpots

– Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt, also in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen unterwegs ist, muss eine Maske tragen.

– Im Einzelhandel gilt eine neue Quadratmeter-Regel: sie wird auf zehn Quadratmeter pro Kunde erhöht.

– Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung werden auf maximal 25 Personen begrenzt.

– Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten. Ein Abendessen mit wenigen Freunden ist möglich, aber keine Partys. Zehn Personen erscheinen hier als maximale Anzahl sinnvoll.

Die konkreten Vorschriften sind im Amtsblatt der Stadt Köln vom 09.10.2020 zu lesen.

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