Auch wenn in Köln gerne gefeiert wird, müssen neben den in der Presse zu Recht erwähnten Kräften der Polizei und Rettungsdienste etc. auch Mitarbeiter der Justiz Dienst leisten.
Das Amtsgericht Köln, Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln sowie die Staatsanwaltschaft Köln und die Generalstaatsanwaltschaft Köln haben daher folgende Öffnungszeiten und Mitteilungen über die Bereitschaftsdienste bekanntgegeben:
An Weiberfastnacht, dem 08.02.2024, endet die Publikumszeit bei dem Oberlandesgericht Köln, bei dem Amts- und Landgericht Köln sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln um 10:30 Uhr. Die Gebäude Reichenspergerplatz, Luxemburger Straße 101 und Am Justizzentrum 13 sind ab 10:30 Uhr für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet. Ein Bereitschaftsdienst in Zivil- und Familiensachen ist bei dem Amtsgericht Köln von 8:00 bis 10:30 Uhr eingerichtet.
Am Rosenmontag, dem 12.02.2024, sind die Kölner Dienststellen der genannten Justizbehörden ganztägig geschlossen.
Für die Aufgaben der Strafverfolgung steht die Staatsanwaltschaft den Polizeidienststellen im Rahmen der Rufbereitschaft ununterbrochen zur Verfügung. Innerhalb der Bereitschaftsdienststunden (6:00 bis 21:00 Uhr, bei Notwendigkeit auch darüber hinaus) gilt dies auch für den richterlichen Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Köln bezogen auf unaufschiebbare Dienstgeschäfte der Strafabteilungen sowie Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen u.a. nach dem PsychKG nebst Fixierungsentscheidungen.