Über die Einschränkungen im Justizbetrieb der ordentlichen Gerichte in Köln aufgrund der Corona-Pandemie hatten wir u.A. hier berichtet.
Auch die Kölner Justiz lockert nun ihre Vorgaben für die Justizgebäude aufgrund der Besserung der Covid19-Lage.
Die ordentlichen Gerichte in Köln, also Amtsgericht Köln, Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln haben nun folgendes bekanntgegeben:
- Im Einklang mit den vorsichtigen Lockerungen des öffentlichen Lebens in anderen Bereichen bewegt sich auch der Dienstbetrieb der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Köln ab dem 05.07.2021 wieder schrittweise in Richtung Regelbetrieb, wobei der Gesundheitsschutz weiter höchste Priorität genießt. Insbesondere ist auf folgendes hinzuweisen:
- Die in den Gebäuden bestehende Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) bleibt aufrechterhalten; ebenso ist der allgemeine Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter zu wahren.
- Die Öffnungs- und Publikumszeiten sowie die grundsätzliche Notwendigkeit einer vorherigen Terminsvereinbarung (ausgenommen Eilfälle, z.B. in der Rechtsantragsstelle) bleiben ebenfalls vorerst unverändert.
- Vorbehaltlich der richterlichen/rechtspflegerischen Unabhängigkeit soll der Sitzungsbetrieb wieder soweit wie möglich in einen Regelbetrieb zurückgeführt werden.
- Der Infektionsschutz wird auch bei Sitzungen weiterhin gewährleistet (z.B. durch Abstandsregeln, Lüftungskonzept, Entzerrung von Sitzungszeiten).
- Angesichts der Regelungen zur betrieblichen Kontaktreduzierung nach Maßgabe der SARS-CoV-2-ArbSchV können, soweit es den jeweiligen Entscheidern angezeigt erscheint, die hierfür bestehenden Möglichkeiten (z. B. Durchführung von Gerichtsverhandlungen mittels Videotechnik, schriftliche Verfahren) weiter genutzt werden.
- Die Hinweise an die Gerichtsbesucher/innen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die jeweils mit einer Ladung zum Termin versandt werden, werden entsprechend aktualisiert.
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 07.07.2021