Kommende Woche werden beim Oberlandesgericht Köln notwendige technische Arbeiten an den IT-Systemen durchgeführt.
Das Oberlandesgericht teilt daher mit, dass es deshalb im Zeitraum vom 02.10.2019, 16.00 Uhr, bis zum 04.10.2019 einschließlich zu Einschränkungen des Dienstbetriebes und der Erreichbarkeit des Oberlandesgerichts kommen.
Am 02.10.2019 sind die Geschäftsstellen der einzelnen Senate ab 16.00 Uhr nicht mehr besetzt.
Der Sitzungsbetrieb verläuft am 04.10.2019 ohne Einschränkungen. Der Zugang zu Sitzungen in Straf- und Zivilsachen ist für Verfahrensbeteiligte und die Öffentlichkeit durchgehend gewährleistet. Die Telefonzentrale ist bis 15.30 Uhr erreichbar. Die Geschäftsstellen der einzelnen Senate sind während des gesamten Tages jedoch nur eingeschränkt besetzt. Für dringende Anliegen wird ein Notdienst eingerichtet, von anderen Anfragen bitte ich an diesem Tag Abstand zu nehmen.
Im gesamten Zeitraum vom 02.10.2019, 16.00 Uhr, bis 04.10.2019 (ganztägig) können E-Mails nicht empfangen werden und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Oberlandesgerichts ist nicht erreichbar. Die Bearbeitung von Eilanträgen ist gewährleistet. Die zentrale Faxnummer des Oberlandesgerichts (0221/7711–600) bleibt empfangsbereit.
Am 07.10.2019 wird der Dienstbetrieb regulär wieder aufgenommen, es kann jedoch auch an diesem Tag unter Umständen noch zu Einschränkungen kommen.
Die übrigen Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks und die Staatsanwaltschaften sind von den vorgenannten Einschränkungen nicht betroffen.
Für die entstehenden Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.
Oberlandesgericht Köln, Pressemitteilung vom 26.09.2019