Mit Beschluss vom 31.08.2017 hat das Landgericht Köln – 10. große Strafkammer – die Anklageschrift
der Staatsanwaltschaft Köln vom 12.05.2017 mit den Tatvorwürfen der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
und der Baugefährdung (§ 319 StGB) wegen des Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 03.03.2009 ohne Änderung zur Hauptverhandlung zugelassen und gegen sechs der sieben Angeklagten das Hauptverfahren eröffnet.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den siebten Angeklagten musste abgelehnt werden, weil dieser zwischenzeitlich verstorben ist.
LG Köln, Beschluss vom 31.08.2017