Elektronische Akte beim Oberlandesgericht Köln – ein guter Anfang

Nachdem wir bereits hier darüber berichten konnten, dass in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend die elektronische Akte eingeführt wird, erfolgt dies nun auch bei vier Senaten des Oberlandesgerichts Köln.

Am 20.01.2020 beginnen diese Zivilsenate des Oberlandesgerichts Köln die Arbeit mit der elektronischen Akte.

Nach erfolgreichen Pilotversuchen bei erstinstanzlichen Gerichten des Bezirks wird damit nun auch hier mit der „führenden“ elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Das bedeutet, dass in den betroffenen Verfahren alle neu eingehenden Schriftstücke nur noch elektronisch bearbeitet werden. Rechtsanwälte haben schon seit längerem die Möglichkeit, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen. Schreiben auf Papier werden in diesen Verfahren eingescannt. Auch die Unterschrift der Richterinnen und Richter unter Urteile gibt es dann nicht mehr. Sie wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur mit PIN-Code ersetzt.

Die ausgewählten Senate sind neben allgemeinen Verfahren zuständig u.a. für Wettbewerbs- und Urheberrecht, internationales Kaufrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Auch bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf und Hamm pilotieren ausgewählte Senate die elektronische Akte in Zivilsachen.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, Pressemitteilung vom 20.01.2020

Anmerkung von Schlosser Rechtsanwälte: Hoffen wir, dass dies auch technisch gut funktioniert. Eine Erleichterung wäre es – gerade auch beim Umfang der Akten – für alle Beteiligten.

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