Wir hatten hier über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln berichtet, mit dem das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der „Deutschen Umwelthilfe“ entschieden hat, dass die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot für die aktuelle Grüne Umweltzone (2012) einführen muss.
Gegen diese Entscheidung hat das Land Nordrhein-Westfalen am 06.12.2018 Berufung eingelegt.
Damit wird das Urteil zunächst nicht rechtskräftig und kann dementsprechend auch zunächst nicht vollstreckt werden.
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 06.12.2018