Im November 2023 wurden zwei Teenager wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen verhaftet.
Die 4. große Strafkammer (Jugendkammer) des Landgerichts Köln hat nun einen 15-jährigen Angeklagten wegen Verabredung zum Mord und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Im Rahmen der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung (da es sich um eine Verhandlung vor der Jugendkammer handelte) haben sich die von der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf erhobenen Tatvorwürfe zur Überzeugung des Landgerichts Köln im Kern bestätigt.
Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte seit Herbst 2023 radikalisiert hat und bereits nach wenigen Wochen zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter verabredete, einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zu verüben.
Abweichend vom Anklagevorwurf sollte der Verabredung entsprechend ein LKW angemietet werden, mit dem der Angeklagte über den Weihnachtsmarkt zu fahren und hierbei möglichst viele, von ihm als „Ungläubige“ erachtete, Personen durch Überfahren zu töten gedachte. Der Mittäter sollte die Tat zum Zwecke der späteren Veröffentlichung filmen.
Zudem liegt der Verurteilung die Feststellung zu Grunde, dass der Angeklagte im gleichen Zeitraum in den sozialen Medien in einer Chatgruppe ein Video veröffentlichte, in dem er einen Anschlag auf vermeintlich „Ungläubige“ ankündigte. Im Hintergrund des Videos war ein Erkennungszeichen des sogenannten Islamischen Staates (IS) sichtbar.
Im Rahmen der Hauptverhandlung hat sich der nicht vorbestrafte Angeklagte umfassend geständig eingelassen.
Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Das Landgericht Köln hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2024