Auch aus dem fraglichen Umfeld von Köln ist rechtlich etwas zu berichten:
Das in Wuppertal-Nächstebreck geplante IKEA-Einrichtungshaus darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rahmen eines Eilverfahrens weiter gebaut werden.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag von zwei Nachbarn gegen die Baugenehmigung des IKEA-Marktes mit folgender Begründung abgelehnt: Der für die Baugenehmigung maßgebende Bebauungsplan der Stadt Wuppertal ist nicht offensichtlich unwirksam. Es ist nicht erkennbar, dass der zusätzliche Verkehr durch das Einrichtungshaus für die Nachbarn unzumutbar sein wird. Durchgreifende Mängel in der Verkehrsuntersuchung und der Lärmprognose für den IKEA-Markt können jedenfalls nicht festgestellt werden. Daher sei ein Baustopp für IKEA nicht angezeigt.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2016 – 11 L 3994/15