Keine Haltepunkte für Fernbusunternehmen in der Kölner Innenstadt

Die Stadt Köln hat im Oktober 2015 die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße in Köln für den Fernbusverkehr gesperrt und als alternativen Haltepunkt den Flughafen Köln/Bonn angeboten.

Dies ist bei den Fernbusunternehmen nicht auf Gegenliebe gestossen, so dass sie hiergegen geklagt haben.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun die Klagen zweier Fernbusunternehmen gegen die Sperrung abgewiesen.

Die Fernbusunternehmen argumentierten, in den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen seien die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße bestandskräftig festgelegt worden. Mögliche verkehrstechnische Beeinträchtigungen im Bereich der Haltepunkte seien nicht auf den Fernbusverkehr, sondern auf die allgemeine Verkehrslage zurückzuführen, so die Fernbusunternehmen. Der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn stelle zudem keine angemessene Alternative zu den im Stadtzentrum gelegenen Haltepunkten dar und sei für die Kunden nicht zumutbar. Die hiergegen gerichteten Anträge im einstweiligen Rechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits mit Beschlüssen vom 22.10.2015 abgelehnt1.

Das Gericht hat die Sperrung der Haltepunkte nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt und ausgeführt, die Linienverkehrsgenehmigung müsse sich an den verkehrsrechtlichen Vorgaben orientieren. Die Sperrung der Haltepunkte sei rechtmäßig, weil es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe. Diesen Gefahren werde mit der Sperrung entgegengewirkt. Zudem stelle der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an das Kölner Stadtzentrum eine angemessene Alternative dar.

Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 25.08.2017 – 18 K 6887/15; vom 25.08.2017 – 18 K 6888/15.

  1. VG Köln, Beschlüsse vom 22.10.2015 – 18 L 2421/15, vom 22.10.2015 – 18 L 2466/15 []

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