Ein Provisionsanspruch der Petralito Sport Service GmbH gegen den 1. FC Köln für die Vermittlung des Spielers Modeste nach China besteht nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln nicht.
Die entsprechende Klage gegen den 1. FC Köln hat das Landgericht Köln nun abgewiesen.
Die Klägerin machte in dem Verfahren eine Provision in Höhe von 2 Millionen Euro für die Vermittlung des Spielers Anthony Modeste an den FC Tianjin geltend. Sie behauptete hierzu, ihre Tätigkeit für den Abschluss des Transfers gewesen, insbesondere wegen der guten Verbindungen des Geschäftsführers der Klägerin zum damaligen Trainer des FC Tianjin, dem früheren italienischen Weltmeister Fabio Cannavaro. Dieser sei nur durch die Beratung des Geschäftsführers der Klägerin davon überzeugt worden, den Spieler Modeste zu verpflichten. Der 1. FC Köln lehnte eine Zahlung ab, da keine erhebliche Vermittlungsleistung der Klägerin stattgefunden habe. Das Landgericht Köln war nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Klägerin einen wesentlichen Beitrag zum Transfer des Spielers Modeste geleistet hat. Nach der Vernehmung des damaligen Trainers Fabio Cannavaro stehe nicht fest, dass dieser durch zahlreiche Gespräche mit der Klägerin von einer Verpflichtung des Spielers Modeste überzeugt wurde. Auch der angeblich von der Klägerin beauftragte und ebenfalls als Zeuge vernommene italienische Rechtsanwalt habe nicht entscheidend zum Abschluss des Transfervertrags beigetragen, so das Landgericht Köln.
Landgericht Köln, Urteil vom 10.12.2019 – 21 O 205/18