Jedes Jahr wundern sich Auswärtige darüber, dass an den Karnevalstagen in Köln kaum jemand erreichbar ist, ob bei Firmen oder Behörden – einschliesslich der Justiz.
Wir geben daher zur Hilfestellung gerne hier die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom heutigen Tage wieder:
„An Weiberfastnacht, 23. Februar 2017, endet die Dienstzeit beim Oberlandesgericht Köln, bei Land- und Amtsgericht sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln um 10.30 Uhr. Die Gebäude Reichenspergerplatz, Luxemburger Straße 101 und Am Justizzentrum 13 sind ab 10.30 Uhr für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet.
Am Rosenmontag, 27. Februar 2017, sind die Kölner Dienststellen der genannten Justizbehörden ganztägig geschlossen. Für unaufschiebbare Eilfälle steht an diesem Tag bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, sowie bei dem Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Für die Aufgaben der Strafverfolgung steht die Staatsanwaltschaft den Polizeidienststellen im Rahmen der Rufbereitschaft ununterbrochen zur Verfügung. Dasselbe gilt innerhalb der Bereitschaftsstunden für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Köln in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Dr. Ingo Werner
Pressesprecher
Oberlandesgericht
Anja Drossé
Pressesprecherin
Generalstaatsanwaltschaft
Dr. Achim Hengstenberg
Pressesprecher
Landgericht
Ulrich Bremer
Pressesprecher
Staatsanwaltschaft
Dr. Wolfgang Schorn
Pressesprecher
Amtsgericht“
Selten sind sich alle Pressesprecher so einig 😉