Wer darf noch wo mit welchem Auto fahren? Dürfen Diesel nicht mehr in Köln fahren? Fragen, die wir u.A. schon hier und hier diskutiert haben.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat nun mitgeteilt, dass in dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Köln die mündliche Verhandlung am 12.09.2019, beginnend um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I stattfindet. Das Oberverwaltungsgericht beabsichtigt, so die Pressemitteilung, am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden.
In der Sache geht es um Folgendes:
Der Umweltverband „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ möchte mit seiner Klage erreichen, dass der Luftreinhalteplan ausreichende Maßnahmen anordnet, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Stadt Köln so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Durchfahrtverbote für (Diesel-)Fahrzeuge angeordnet werden müssen.
Am 31.07.2019 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen rechtswidrig ist und vom Land Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben werden muss1.
OVG Münster, Pressemitteilung vom 28.08.2019
- OVG Münster, Urteil vom 31.07.2019 – 8 A 2851/18 [↩]