Morgen, am 28.11.2019, findet im Oberlandesgericht Köln das Finale des Moot Courts zum Bürgerlichen Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln statt. Ab 18.30 Uhr verhandeln im Schifffahrtssaal zwei Studierendenteams als Anwälte auf Kläger- und Beklagtenseite die Rücktrittsrechte bei Konzertaufführungen. Über den Sieg im Wettbewerb entscheidet die Jury aus der Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes und Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Gabriele Ey, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Lehrstuhlinhaberin an der Universität zu Köln, und dem Vorstandsvorsitzenden des Kölner Anwaltvereins Rechtsanwalt Markus Trude.
Im Moot Court zum Bürgerlichen Recht des Projekts Recht Aktiv treten Studierende in Zweierteams nach dem K. o.-System in fiktiven Gerichtsverhandlungen gegeneinander an. Dabei schlüpfen sie in die Rolle der Anwälte auf Kläger- bzw. auf Beklagtenseite und vertreten dabei in jeder Wettbewerbsrunde in einem neuen zivilrechtlichen Fall die Interessen ihres Mandanten. Die Teilnehmer tragen ihre Plädoyers vor einer mit erfahrenen Juristen besetzten Wettbewerbsjury vor. Diese entscheidet schließlich darüber, welches Team insbesondere unter den Aspekten Struktur, Klarheit und Überzeugungskraft des Vortrags, freie Rede sowie Flexibilität und Kreativität bei der Beantwortung von Fragen am meisten überzeugen konnte.
Die Teilnehmer des Moot Courts heben sich von der Masse der Studierenden dadurch ab, dass sie sich neben den Pflichtfachveranstaltungen ihres Studiums den persönlichen wie fachlichen Herausforderungen und der zusätzlichen Arbeitsbelastung dieses Wettbewerbs stellen. Weit vor ihrer mündlichen Prüfung im Examen trainieren sie das professionelle Auftreten vor Publikum, beweisen ihre Teamfähigkeit sowie ihr gutes Zeit- und Stressmanagement, indem sie innerhalb einer knapp bemessenen Vorbereitungszeit einen komplexen Sachverhalt durchdringen und der Jury eine juristisch fundierte und überzeugende Lösung präsentieren. Daneben müssen sie auch die Interessen ihrer Mandanten verstehen, um diese in Vergleichsverhandlungen bestmöglich zu vertreten.
Zuschauer sind willkommen. Es besteht Gelegenheit, nach der Verhandlung in geselliger Runde mit den Teilnehmern ins Gespräch zu kommen.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln