In Ergänzung zu der Düsseldorfer Tabelle hat nach den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Köln, worüber wir hier berichtet hatten, nun auch das Oberlandesgericht Hamm die neuen Unterhaltsleitlinien 2017 bekanntgegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.
Die neuen Leitlinien übernehmen die neue Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2017. Sie berücksichtigen die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Erhöhungen des Kindergeldes und des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder.