Die Übernahme der Postbank AG durch die Deutsche Bank AG ist ja immer noch ein grosses Thema – insbesondere für die Aktionäre.
Nun hat das Oberlandesgericht Köln Verhandlungstermine bestimmt:
Am 20.03.2019 findet eine mündliche Verhandlung nur betreffend ein Zeugnisverweigerungsrecht aus sachlichen Gründen statt. Eine als Zeuge geladene Person, ein ehemaliger Vorstand der Deutschen Bank AG, macht geltend, gem. § 384 ZPO nicht aussagen zu müssen, weil wegen der streitgegenständlichen Vorgänge gegen ihn eine Strafanzeige erstattet worden sei. Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung ist gem. § 387 ZPO ein sogenannter „Zwischenstreit“ zu führen.
Ab dem 30.10.2019 hat das Oberlandsgericht Köln an sieben aufeinander folgenden Sitzungstagen Termine zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. An diesen Tagen sollen, soweit keine Zeugnisverweigerungsrechte oder andere Hinderungsgründe bestehen, nach derzeitigem Stand insgesamt 17 bzw. 19 Zeugen vernommen werden, darunter Dr. Frank Appel und Dr. Josef Ackermann. Die Personen sollen auf Antrag der Kläger im Wesentlichen zu der Frage Auskunft geben, ob die Deutsche Bank AG und die Deutsche Post AG die Vereinbarung getroffen hatten, dass die der Deutsche Post AG zustehenden aktienrechtlichen Rechte an der Postbank AG nur unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Deutschen Bank AG ausgeübt werden durften und/oder ob sich die Unternehmen in sonstiger Weise mit dem Ziel einer dauerhaften Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der Postbank AG abgestimmt haben.
Die vorgenannten Termine finden wegen des vergleichbaren Streitgegenstandes zeitgleich in den Verfahren 13 U 166/11 (Klägerin: Effectenspiegel AG) und 13 U 231/17 (Kläger: 15 Aktionäre der Postbank AG) statt.
Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 07.03.2019
Oberlandesgericht Köln – 13 U 166/11
Oberlandesgericht Köln – 13 U 231/17