Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Köln ihre Rechtsverordnung bzgl. „Verkaufsoffene Sonntage 2017“ aufheben muss.
Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 sei zwar die Anzahl der ursprünglich angedachten 44 verkaufsoffenen Sonntage auf sieben Sonntage reduziert worden. Ob die materiellen Voraussetzungen nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW nunmehr eingehalten worden seien, müsse jedoch nicht entschieden werden, da die Stadt Köln es unterlassen habe, bestimmte Kreise (u.a. Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen) ausreichend zu beteiligen.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 03.05.2017 – 1 K 4784/17