Griff zum klingelnden Mobilfunkgerät und dessen Weiterreichen ist noch keine Benutzung
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil des Amtsgerichts Köln wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons (Geldbuße von € 40,00) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.…