Pauschale Verunglimpfung von Frauen kann unter „Volksverhetzung“ fallen
Unser Strafgesetzbuch hält aus guten Gründen den „Volksverhetzungsparagraf“ vor, nämlich § 130 StGB. § 130 Abs. 1 StGB lautet: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen…