Eine Namensliste der Demonstrationsteilnehmer darf auch in Corona-Zeiten nicht gefordert werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass es zu weit geht, wenn die Stadt Köln für das Genehmigungserfordernis für eine Versammlung nach der Corona-Schutz-Verordnung NRW die Vorlage einer Teilnehmerliste…