Die Übernahme der Postbank AG durch die Deutsche Bank AG beschäftigt weiterhin die Gerichte.
Am 07.05.2020 wird hierüber ab 11.00 Uhr vor dem Oberlandesgericht Köln als Berufungsinstanz verhandelt.
Hierbei geht es um die Berufung in einem Zivilrechtsstreit betreffend einen – bereits vollzogenen – Beschluss der Hauptversammlung der Postbank vom 28.08.2015, mit dem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Postbank auf die Deutsche Bank AG gegen Gewährung einer Barabfindung von 35,05 Euro je Namensaktie beschlossen worden ist.
Das Landgericht Köln hat den Hauptverhandlungsbeschluss für nichtig erklärt und der Klage von 7 Minderheitsaktionären – Privatpersonen und Beteiligungsgesellschaften – stattgegeben1. Zur Begründung hat das Landgericht Köln darauf abgestellt, dass das Informationsrecht der Aktionäre auf der Hauptverhandlung verletzt worden sei.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Deutschen Postbank AG.
Die Verhandlung ist öffentlich. Wegen der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind im Sitzungssaal nur sehr wenige Sitzplätze vorhanden. Medienvertreterinnen und -vertreter, die an dem Termin teilnehmen möchten, haben sich bis Dienstag 05.05.2020, 18 Uhr, per E-Mail an pressestelle@olg-koeln.nrw.de zunächst ohne weitere Nachweise für das Verfahren zu akkreditieren. Das gilt auch für Ton- und Bildaufnahmen im Zusammenhang mit der Verhandlung.
Es wird um Verständnis für die räumlichen Beschränkungen gebeten. Medienvertreterinnen und -vertreter, die auf eine Teilnahme an dem Termin verzichten, können unmittelbar im Anschluss an den Termin vom Pressesprecher des Gerichts telefonische Auskunft über den Verlauf des Verfahrens erhalten. Bei entsprechender E-Mail Nachricht an die Pressestelle werden Sie von dort aus angerufen.
Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 04.05.2020
- LG Köln, Urteil vom 20.10.2017 – 82 O 115/15 [↩]