Zu der allseits bekannten Düsseldorfer Tabelle 2016 zur Berechnung des Unterhalts hat das Oberlandesgericht Köln auch für 2016 die diese für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln konkretisierenden „Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln“ für 2016 herausgegeben.