Die Corona-Zeiten scheinen auch die Gerichte zum Ausbau der Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zu motivieren.
Das Oberverwaltungsgericht Münster zum Beispiel hat am 03.08.2020 erstmals eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz durchgeführt. In einem baurechtlichen Berufungsverfahren, in dem um die Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für einen Lebensmitteldiscounter gestritten wurde, waren die Vertreter der klagenden GmbH und der beklagten Stadt Köln dem im Sitzungssaal I verhandelnden 7. Senat mittels einer Videokonferenzanlage zugeschaltet.
Die eingesetzte Technik ermöglicht es, Verfahrensbeteiligte, aber auch etwa Sachverständige, von anderen Orten zuzuschalten. Für die Nutzung ist bei den Beteiligten keine komplexe Technik, sondern nur ein Computer mit Internetanschluss, Webcam und Mikrofon erforderlich. Dies ermöglicht einen flexiblen Einsatz in unterschiedlichen Fällen. Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Münster, Frau Dr. Ricarda Brandts erklärte hierzu: „Der Einsatz von Videokonferenzen ergänzt die vorhandenen Möglichkeiten, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst schnellen und effektiven Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte zu gewähren. Dies gilt gerade auch angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.“
Der Einsatz von Videokonferenztechnik für mündliche Verhandlungen und gerichtliche Erörterungstermine kann durch das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten gestattet werden. Soweit Beteiligte nicht an der Videozuschaltung teilnehmen wollen, bleibt es ihnen unbenommen, den Verhandlungs- oder Erörterungstermin im Sitzungssaal des Gerichts wahrzunehmen. Durch die Übertragung von Bild und Ton in den Sitzungssaal bleibt die Öffentlichkeit der Sitzung wie bei einer gewöhnlichen mündlichen Verhandlung gewahrt.