Nachdem im Rahmen des Wahlkampfes für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Köln die seinerzeitige Kandidatin und jetzige Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 17.10.2015 lebensgefährlich verletzt wurde (berichtet hat unter Anderem der WDR hier), hat nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 27.01.2016 gegen Frank S. zur Hauptverhandlung zugelassen.
Den Beginn der Hauptverhandlung wurde für den 15.04.2016 geplant.
Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten Frank S. vor, versucht zu haben, Henriette Reker, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer zu töten. Frau Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Außerdem soll er vier weitere, umstehende Personen mit einem Messer verletzt haben. Mit der Tötung von Frau Reker habe der Angeklagte das Ziel verfolgt, ein Zeichen gegen eine – nach seiner Auffassung – verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen. Zudem habe er verhindern wollen, dass Frau Reker zur Oberbürgermeisterin gewählt wird.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.1016 – III – 6 StS 1/16